Risikolebensversicherung

Mit einer Risikolebensversicherung kann das Todesfallrisiko finanziell abgesichert werden. Sollte dem Versicherungsnehmer etwas zustoßen, wird die bei Vertragsabschluss vereinbarte Summe an die Hinterbliebenen ausgezahlt. Kapital für die Altersvorsorge wie bei der Kapitallebensversicherung wird nicht gebildet.

 

Welche Vorteile die Risikolebensversicherung bietet

Die Risikolebensversicherung bietet einen hohen finanziellen Schutz für wenig Geld. Zusätzlich sind die Leistungen für den Todesfall garantiert. Selbst dann, wenn der Versicherte bereits nach Zahlung des ersten Beitrags stirbt, haben die Hinterbliebenen den vollen Anspruch auf die vereinbarte Versicherungssumme. Besonders geeignet ist die Risikolebensversicherung daher für junge Familien mit schmalem Geldbeutel, die den hohen Risikoschutz für ihre/n Ernährer/in benötigen. Dieser Schutz ist für junge Leute besonders wichtig, weil Berufseinsteiger die Wartezeit von fünf Jahren in der gesetzlichen Rentenversicherung noch nicht vorweisen können und damit die Anspruchsvoraussetzung beispielsweise für die Zahlung von Witwen- oder Witwerrenten nicht erfüllen.

 

Bezugsberechtigte Person

Die bezugsberechtigte Person sollte im Versicherungsantrag vom Versicherungsnehmer ausdrücklich benannt werden. Bei Tod des Versicherten erhält die bezugsberechtigte Person die Versicherungsleistung ausgezahlt. Die Bezugsberechtigung kann vom Versicherungsnehmer widerruflich oder unwiderruflich festgelegt werden.

 

Fälligkeit der Leistung

Die Leistung wird fällig, wenn der Versicherungsfall durch das versicherte Ereignis (z. B. Tod der versicherten Person) eingetreten ist und dies dem Lebensversicherer gemeldet wurde. Das Versicherungsunternehmen prüft die Leistungspflicht, wofür dem Unternehmen eine angemessene Zeit einzuräumen ist. 

 

Gesundheitsprüfung

Sie ist im Allgemeinen die Voraussetzung für den Abschluss einer Risikolebensversicherung. Im Normalfall genügt die Beantwortung der in Schriftform gestellten Gesundheitsfragen. Ärztliche Untersuchungen werden meist erst bei hohen Versicherungssummen ab z.B. 300.000 Euro oder bei höherem Eintrittsalter erforderlich.