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Strom - vergleichen lohnt sich wieder

++ Rekordersparnis beim Strom +++

Strompreise für Neukunden sind drastisch gesunken (-26 % im Vergleich zu Feb. 23) – aktuelle Ersparnis so hoch wie lange nicht mehr! Jetzt vergleichen und sparen!

Stromvergleich

Aktuell ist ein Stromvergleich besonders attraktiv, da die Strompreise für Neukunden nach dem Anstieg im vergangenen Jahr erheblich gesunken sind. Kunden, die länger keinen Stromanbieterwechsel vorgenommen haben und sich noch in der Grundversorgung befinden, sollten sich vor möglichen Preiserhöhungen schützen. Profitieren Sie von den Vorteilen des Stromvergleichs bevor die Preise wieder steigen.

 

(Der aktuelle Strompreis liegt wieder bei 25-30 Cent pro Kilowattstunde (Stand: 28. Februar 2024) für Tarife mit zwölf Monaten Preisgarantie. Das ist der Durchschnittspreis für Neukunden in den günstigsten von uns emp­foh­lenen Stromtarifen.)

 

Ihre Vorteile

  • Die Strompreise sind im Januar insbesondere für Neukunden weiter gesunken, Strom ab 0,25 Euro/kWh
  • Ersparnisse wieder bis  zu 850 Euro wieder möglich
  • Schneller und einfacher Wechsel in wenigen Minuten
  • Garantierte Versorgungssicherheit
  • nur auserwählte Anbieter im Vergleich enthalten -keine mit Negativkriterien (nur ohne Vorkasse, Pakete etc..)
  • keine Zusatzkosten bei Wechsel über uns
  • Kündigungsservice möglich

So einfach gehts

  • Vergleich starten (PLZ und Stromverbrauch in kWh ausreichend)
  • Neuen Versorger auswählen und benötigte Daten ergänzen (hierbei helfen wir ggf. gerne)
  • Neuer Versorger meldet sich bei Ihnen

Hilfestellung durch SFS

Wir sind zum Stromvergleich über einen großen Vermittler (Check24), einen der führenden Stromvergleichsanbieter angeschlossen.

Es entstehen Ihnen keine zusätzlichen Kosten. Gleiche Kondition wie bei Check24 oder direkt bei dem jeweiligen Stromlieferanten. 

 

Wir sind gerne für Sie da, bei Fragen und Hilfestellung telefonische Beratung und Abschluss möglich.

Weitere Infos & Angebotsanforderung per Email

 

Kündigungsmöglichkeiten

Das Wichtigste zur Kündigung Ihres Stromanbieters

  1. Bei einem Stromanbieterwechsel übernimmt der neue Anbieter die Kündigung für Sie. (Kündigungsservice)
  2. In diesen Fällen sollten Sie selbst kündigen:

          a) Wenn die Kündigungsfrist Ihres aktuellen Vertrags in weniger als 4 Wochen abläuft

          b) Wenn Sie von Ihrem Sonderkündigungsrecht aufgrund einer Strompreiserhöhung oder

               eines Umzugs Gebrauch machen.

  1. Seit 01.03.2022 gilt: Neu abgeschlossene Verträge können nach der Erstvertragslaufzeit jederzeit gekündigt werden. Die Kündigungsfrist beträgt maximal einen Monat. Sie können zudem den Vertrag bei der örtlichen Grundversorgung jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen kündigen.
  2. Die Versorgungssicherheit ist auch bei einer Kündigung gewährleistet. 

  

Stromanbieter kündigen: welche Fristen gelten?

 

a) Grundversorgungsvertrag

Falls Sie noch nie den Stromanbieter gewechselt haben, befinden Sie sich im sogenannten Grundversorgungsvertrag beim örtlichen Versorger. Die Kündigung beim Grundversorger ist gesetzlich geregelt: Sie können jederzeit mit einer Frist von zwei Wochen schriftlich kündigen.

Tipp: Sie müssen nicht selbst kündigen. Führen Sie den Stromvergleich durch und wechseln Sie den Stromanbieter. Ihr neuer Anbieter übernimmt die Kündigung für Sie.

 

b) Stromvertrag bei Alternativanbieter

Falls Sie Ihren Stromanbieter bereits gewechselt haben, gelten die jeweiligen Bedingungen Ihres Vertrags. Hier sollten Sie diese drei Dinge beachten:

  • Vertragslaufzeit (z. B. zwölf Monate)
  • Vertragsverlängerung (z. B. einen Monat)
  • Kündigungsfrist (z. B. sechs Wochen)

 

 Das Wichtigste in Kürze bei Erhöhungen oder Umzug

  • Bei Preisanpassungen in Deinem Strom- oder Gasvertrag kannst Du außerordentlich kündigen. Dieses Son­der­kün­di­gungs­recht gilt bei einer Preiserhöhung, Preissenkung oder bei veränderten Vertragsbedingungen.
  • Auch bei einem Umzug hast Du ein Son­der­kün­di­gungs­recht. Informiere Deinen Strom- oder Gasanbieter mindestens sechs Wochen vorher.
  • Schickt Dir der Versorger ein Preiserhöhungsschreiben, ohne auf das Son­der­kün­di­gungs­recht hinzuweisen, ist die Preiserhöhung unwirksam.